Institut für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen | Fakultät für Bauingenieurwesen, TU Wien
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Prüfungsordnungen

 

 

 

 

Prüfungsordnung Festigkeitslehre VO



Die Prüfung aus Festigkeitslehre besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ersterer wird im Folgenden als schriftliche Prüfung, letzterer als mündliche Prüfung bezeichnet.

 

PRÜFUNGSTERMINE: Schriftliche und mündliche Prüfungen werden paarweise in zwei aufeinanderfolgenden Wochen, die im Folgenden als Prüfungszeitraum bezeichnet werden, angeboten. Die schriftliche Prüfung findet am Montag der ersten Woche des Prüfungszeitraums statt. Die entsprechenden Termine werden online (auf TISS) und auf der Website des Instituts (http://www.imws.tuwien.ac.at) bekanntgegeben. Falls nicht anders vermerkt, finden die mündlichen Prüfungen am Freitag und/oder Samstag der zweiten Woche des Prüfungszeitraums statt.

 

 

AN-/ABMELDUNG: Die Anmeldung zur bzw. Abmeldung von der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung erfolgt getrennt voneinander online auf TISS (nur in Ausnahmefällen auch telefonisch oder persönlich im Sekretariat des Institutes). Die An-/Abmeldung von der schriftlichen Prüfung muss spätestens bis zum Donnerstag vor dem Termin der schriftlichen Prüfung erfolgen. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung muss spätestens bis zum Donnerstag der ersten Woche des betreffenden Prüfungszeitraums erfolgen. Die Abmeldung von der mündlichen Prüfung kann bis spätestens zwei Werktage vor der mündlichen Prüfung vorgenommen werden. Die Einteilung für die mündliche Prüfung wird am letzten Werktag vor der mündlichen Prüfung auf der Website des Institutes bekannt gegeben.

  Es wird empfohlen, beide Prüfungsteile innerhalb eines Prüfungszeitraums abzulegen. 

 

PRÜFUNGSABLAUF

Schriftliche Prüfung: Bei der schriftlichen Prüfung wird die Ausarbeitung von drei Rechenbeispielen gefordert. Jedes Beispiel wird mit maximal acht Punkten bewertet. Bei Erreichen von insgesamt zwölf Punkten erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Anrechnung von Leistungen, die in den Übungen aus Festigkeitslehre erbracht wurden: Bei Erreichen von mindestens 48 (von 72 möglichen) Punkten aus den Kolloquien und von mindestens acht (von zwölf möglichen Punkten) für den experimentellen Übungsteil gilt – bis auf Widerruf – die Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung als erbracht.

Mündliche Prüfung: Bei der Einteilung der mündlichen Prüfung werden vorrangig jene Studierenden berücksichtigt, welche die Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung im aktuellen bzw. im vorangegangenen Semester erfüllt haben.

 

HINWEISE

·       Utensilien, die zur Anfertigung einfacher Zeichnungen auf Papier im A4-Format erforderlich sind, und ein Taschenrechner sind mitzubringen. Es wird empfohlen, vor der Prüfung die ausreichende Batterieversorgung des Taschenrechners zu kontrollieren.

·       Als zulässige Unterlagen dürfen das Lehrbuch,

H. A. Mang und G. Hofstetter, Festigkeitslehre, Springer-Verlag, Wien,

das Vorlesungsskriptum, das Übungsskriptum, selbst angefertigte Vorlesungs-, Übungsmitschriften, Formelsammlungen, sowie die in der Vorlesung und Übung ausgeteilten Studienblätter verwendet werden.

·       Es wird empfohlen, die Prüfungen aus Mathematik und Mechanik sowie die Übungen aus Festigkeitslehre vor dem Antritt zur Festigkeitslehre-Vorlesungsprüfung abzulegen.

·       Es besteht die Möglichkeit, am Institut für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen Einsicht in Prüfungsbeispiele vergangener Prüfungstermine zu nehmen und Kopien anzufertigen.

 

 

Prüfungsordnung Festigkeitslehre UE



Die Übungen aus Festigkeitslehre bestehen aus einem analytischen und einem experimentellen Teil:

ANALYTISCHER TEIL

Anmeldung: erfolgt via TISS (http://tiss.tuwien.ac.at). Alle Angemeldeten werden automatisch in den TUWEL-Kurs der Übungen übernommen (http://tuwel.tuwien.ac.at). Ein Zeugnis wird nur bei Teilnahme an mindestens einem der drei Kolloquien ausgestellt.

Kolloquien: Es werden insgesamt drei Kolloquien abgehalten, wobei jeweils drei Beispiele schriftlich zu bearbeiten sind. Beim zweiten Kolloquium ist ein zusätzliches Beispiel zum experimentellen Teil auszuarbeiten. Das erste und das dritte Kolloquium dauern jeweils zwei Stunden; für das zweite Kolloquium werden zweieinhalb Stunden zur Verfügung gestellt. Als zulässige Unterlagen dürfen dabei das Lehrbuch

H.A. Mang und G. Hofstetter, Festigkeitslehre, Springer-Verlag, Wien,

das Vorlesungsskriptum, das Übungsskriptum, selbst angefertigte Vorlesungs- und Übungsmitschriften, Formelsammlungen, sowie in der Vorlesung und Übung ausgeteilte Studienblätter verwendet werden. Der Gebrauch programmierbarer Taschenrechner ist gestattet, allerdings muss der Rechengang nachvollziehbar dargestellt sein, d.h. verwendete Formeln und Zwischenergebnisse müssen vollständig angeschrieben werden.

Ersatzkolloquium: Zu Beginn des kommenden Sommersemesters, am 5.3.2012 um 14:00 s.t., findet ein Ersatzkolloquium statt. Das Ersatzkolloquium umfasst das gesamte Stoffgebiet des analytischen Teils der Übungen. Teilnahmeberechtigt sind jene Studierenden, die eines der drei Kolloquien versäumt haben. Die beim Ersatzkolloquium erzielten Punkte werden zu den bereits erreichten Punkten addiert. Der Zeitrahmen des Ersatzkolloquiums beträgt zwei Stunden. Sollte das Ersatzkolloquium als Ersatz für das zweite Kolloquium dienen, ist ein zusätzliches Beispiel zum experimentellen Teil der Übungen zu bearbeiten – in diesem Fall wird den Studierenden eine zusätzliche halbe Stunde eingeräumt.

 

EXPERIMENTELLER TEIL

Anmeldung: Die Termine und der Modus für die Anmeldung finden sich auf Seite 4.

 

BEWERTUNG UND BENOTUNG

Kolloquien: Pro Kolloquiumsbeispiel können maximal acht Punkte erreicht werden. Bei drei Kolloquien mit jeweils drei Beispielen sind somit maximal 72 Punkte erreichbar.

Experimenteller Teil: Für diesen Teil werden maximal 12 Punkte vergeben. Sechs Punkte werden für die Anwesenheit während der Versuchsdemonstration im Labor vergeben. Die verbleibenden sechs Punkte können beim zweiten Kolloquium durch Bearbeitung des Beispiels zu den Laborvorträgen bzw. zur Versuchsdemonstration erreicht werden.

Notenschlüssel: Die Summe der im Rahmen der Kolloquien und des experimentellen Teils erreichten Punkte ist die Grundlage für die Benotung. Sie erfolgt anhand des folgenden Notenschlüssels. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind in Summe mindestens 42 Punkte erforderlich, weiters besteht Anwesenheitspflicht bei den Versuchsdemonstrationen.

 

Punktezahl

Note 

76 bis 84

sehr gut 

66 bis 75

gut 

56 bis 65

befriedigend 

42 bis 55

genügend 

bis 41

nicht genügend 

 

 

Prüfungsordnung Baustatik VO



Aufbau der Prüfung:

Die Prüfung aus Baustatik besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ersterer wird im Folgenden als „schriftliche Prüfung“, letzterer als „mündliche Prüfung“ bezeichnet.

 

 

Prüfungstermine:

Prüfungstermine werden sowohl auf den Internetseiten des Instituts für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen (www.imws.tuwien.ac.at) als auch im TISS (TU Wien Informations-Systeme & Services, tiss.tuwien.ac.at) bekannt gegeben.

 

 

An-/Abmeldung:

Die Anmeldung zur (und erforderlichenfalls die Abmeldung von) schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen erfolgt via TISS. Für schriftliche und mündliche Prüfungen sind separate Anmeldungen erforderlich. An- und Abmeldeschluss für die schriftliche Prüfung ist zwei Werktage vor dem jeweiligen Termin. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung muss spätestens eine Woche vor der mündlichen Prüfung erfolgen. Abmeldungen von mündlichen Prüfungen können bis spätestens zwei Werktage vor dem Prüfungstermin vorgenommen werden.

 

 

Einteilung der mündlichen Prüfungen:

Die Einteilung der mündlichen Prüfung wird nach Ablauf der An- und Abmeldefrist auf den Internetseiten des Instituts für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen bekannt gegeben. Bei der Einteilung der mündlichen Prüfungen werden Wünsche jener Studierenden vorrangig berücksichtigt, die unmittelbar vor der mündlichen Prüfung zur schriftlichen Prüfung angetreten sind.

 

 

Prüfungsablauf:

Schriftliche Prüfung:

Bei der schriftlichen Prüfung sind mehrere Rechenbeispiele zu bearbeiten, wobei maximal 100 Punkte erreicht werden können. Mindestens 50 Punkte sind für die Zulassung zur mündlichen Prüfung erforderlich.

Anmerkungen:

  • Es sind die zur Anfertigung einfacher Zeichnungen im A4-Format erforderlichen Utensilien und ein Taschenrechner mitzubringen. Es wird empfohlen, vor der Prüfung die ausreichende Batterieversorgung des Gerätes zu kontrollieren.
  • Erlaubte Unterlagen umfassen das Vorlesungsskriptum, das Übungsskriptum, persönlich angefertigte Vorlesungs- und Übungsmitschriften sowie Formelsammlungen.

 

Mündliche Prüfung:

Die Studierenden erhalten zu Beginn ihrer mündlichen Prüfung jeweils eine baustatische Aufgabenstellung, die in weiterer Folge als „Einstiegsfrage“ bezeichnet wird. Mit Hilfe der Anschauung sind die verformte Lage der Baukonstruktion und die in der Aufgabenstellung genannten Schnittgrößenverläufe (meist Momentenlinie und Querkraftinie) qualitativ richtig zu skizzieren sowie das Tragverhalten des untersuchten Stabtragwerks zu erklären. Bei zufriedenstellender Beantwortung der Einstiegsfrage werden den Studierenden weitere Verständnisfragen zum Vorlesungsstoff gestellt, siehe Fragenkatalog.

Sollte die Einstiegsfrage nicht zufriedenstellend gelöst werden, wird die mündliche Prüfung (einmalig) bis zu einem der nachfolgenden Prüfungstermine unterbrochen. In diesem Fall ist eine erneute Anmeldung erforderlich, wobei die oben genannten An- und Abmeldefristen einzuhalten sind. Die Fortsetzung der mündlichen Prüfung erfolgt wieder mit einer Einstiegsfrage. Sollte diese (abermals) nicht zufriedenstellend gelöst werden, wird die Prüfung aus Baustatik beendet und negativ bewertet. Bei einer zufriedenstellenden Beantwortung der Einstiegsfrage im Rahmen einer fortgesetzten mündlichen Prüfung werden den Studierenden weitere Verständnisfragen zum Vorlesungsstoff gestellt, siehe Fragenkatalog.

 

Wird eine mündliche Prüfung mt einem negativen Ergebnis beendet, bleibt die positive schriftliche Prüfung weiterhin gültig.

 

Kommissionelle Prüfung:

Die Anmeldung sowohl zum vierten als auch zum fünften Prüfungsantritt (dritte bzw. vierte Prüfungswiederholung) erfolgt im Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen. Es wird eine kommissionelle Prüfung abgehalten. Der Prüfungsablauf erfolgt wie oben beschrieben.

 

 

 Hinweise:

  • Es wird empfohlen, die Prüfungen aus Mathematik, Mechanik und Festigkeitslehre sowie die Übungen aus Baustatik vor Antritt zur Prüfung aus Baustatik abzulegen.
  • Es besteht die Möglichkeit, am Institut für Mechanik der Werkstoffe und Strukturen Einsicht in Prüfungsbeispiele vergangener Prüfungstermine zu nehmen.

 

 

 

Wien, im Februar 2012     

Assoc.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Bernhard PICHLER

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Dr. h.c. mult. Josef EBERHARDSTEINER

 

 

Prüfungsordnung Baustatik UE



Die Übungen aus Baustatik 1 bestehen aus einem Vortragsteil und einem Heimarbeitsteil, für den die erforderlichen Unterlagen jeweils rechtzeitig auf den TU Wien E-Learning (TUWEL) Seiten verfügbar sind.

 

VORTRAGSTEIL

 

Anmeldung: Studierende, die an mindestens einem der drei Kolloquien teilnehmen, gelten automatisch als für den Vortragsteil der Übungen angemeldet.

 

Kolloquien: Es werden insgesamt drei Kolloquien abgehalten, wobei jeweils mehrere Beispiele schriftlich zu bearbeiten sind. Als zulässige Unterlagen dürfen dabei das Vorlesungs- und Übungsskriptum, die Vorlesungs- und Übungsmitschrift sowie Formelsammlungen verwendet werden. Der Gebrauch programmierbarer Taschenrechner ist gestattet, allerdings muss der Rechengang nachvollziehbar dargestellt werden, d. h. verwendete Formeln und Zwischenergebnisse müssen vollständig angeschrieben werden.

 

Ersatzkolloquium: Im Anschluss an die im Sommersemester abgehaltenen Übungen findet ein Ersatzkolloquium statt. Der genaue Termin wird zu Beginn des jeweiligen Sommersemesters angekündigt. Das Ersatzkolloquium umfasst das gesamte Stoffgebiet der ¨Übungen. Teilnahmeberechtigt sind jene Studierenden, die an einem der drei Kolloquien nicht teilgenommen haben. Die beim Ersatzkolloquium erzielten Punkte werden zu den bereits erreichten Punkten addiert.

 

HEIMARBEITSTEIL

 

Anmeldung: Der Heimarbeitsteil der Übungen wird mit TUWEL administriert. Studierende werden gebeten, sich unter tuwel.tuwien.ac.at für den Kurs 202.066 Baustatik anzumelden.

 

Ablauf: Nach den Freitags-Übungen werden in TUWEL Angabeblätter im .pdf-Format freigeschalten. Die Beispiele sind in Heimarbeit zu lösen. Zwischen- und Endergebnisse sind dabei mit dem ebenfalls in TUWEL verfügbaren Kontrollprogramm zu kontrollieren. Von diesem Kontrollprogramm wird nach richtiger Eingabe aller Lösungen für die jeweilige Hausaufgabe ein Code generiert, der in TUWEL einzugeben ist. Die handschriftliche Ausarbeitung der Beispiele (links oben geheftet) ist am Institut abzugeben. Falls nicht explizit bei der Ausgabe der Hausaufgaben anders vereinbart, gelten folgende Ein- und Abgabetermine: Spätester Termin für die Eingabe in TUWEL und die späteste Abgabemöglichkeit für die schriftliche Ausarbeitung am Institut ist jeweils am folgenden Mittwoch um 11:00 Uhr. In der Mittwochs-Übung werden die Beispiele der Hausaufgabe erklärt (Nachbesprechung).

 

BEWERTUNG UND BENOTUNG

 

Kolloquien: Pro Kolloquium können maximal 100 Punkte erreicht werden. Bei drei Kolloquien beträgt somit die höchstens erreichbare Anzahl 300 Punkte. Für einen positiven Abschluss der Übungen aus Baustatik müssen mindestens 150 Punkte aus den Kolloquien erreicht werden.

 

Heimarbeitsbeispiele: In Summe können mit den Heimarbeitsbeispielen 100 Punkte erreicht werden. Für einen positiven Abschluss der Übungen aus Baustatik müssen davon mindestens 50 Punkte erreicht werden.

 

Notenschlüssel: Die Summe der im Rahmen der Kolloquien und der in Heimarbeit zu lösenden Beispiele erreichten Punkte ist die Grundlage für die Benotung. Sie erfolgt anhand des angeführten Notenschlüssels. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind in Summe mindestens 200 Punkte erforderlich (wobei mindestens 150 Punkte aus den Kolloquien und mindestens 50 Punkte aus den Heimarbeitsbeispielen erreicht werden müssen).

 

 

Punktezahl

Note 

360 bis 400

sehr gut 

312 bis 359

gut 

260 bis 311

befriedigend 

200 bis 259

genügend 

bis 199

nicht genügend 

 

 

Anmerkung: Wird nur ein Teil der Übung positiv bestanden, bleibt dieser erhalten und muss bei erneutem Antreten nicht noch einmal absolviert werden.